Vorsorge und Selbstbestimmung bis zum Lebensende
Ein wesentliches Anliegen der Hospizarbeit ist die Auseinandersetzung über das Ende des Lebens, das Sterben und den Tod. In dem sich immer mehr Menschen und Institutionen mit diesen Fragen beschäftigen, wird zunehmend ein Problemkreis deutlich, der weit über die gedankliche Auseinandersetzung hinausgeht: Aus dem Bewusstsein der eigenen Endlichkeit einerseits und dem Entwicklungsstand der modernen kurativen wie palliativen Medizin andererseits stellt sich die Aufgabe, mit Verfügungen und Vollmachten sicherzustellen, dass diejenige Behandlung und Betreuung, die für das eigene Sterben gewünscht und gewollt werden, zu gegebener Zeit auch wirklich sichergestellt werden.
Im Alltag unserer ambulanten Hospizeinrichtung häufen sich die Anfragen nach Formularen von Patientenverfügungen, nach detaillierten Informationen oder nach konkreter Beratung für das Abfassen individueller Verfügungen oder Vollmachten. Auch in der Pflege und Begleitung sterbender Menschen werden zunehmend diese Fragen gestellt: Auf der Seite der Sterbenden und ihren Familien, wenn z.B. für den Bedarfsfall die Behandlung in einer Palliativstation oder die ausreichende Schmerztherapie zuhause sichergestellt werden soll; auf der Seite der Hospizkräfte mehren sich die Fragen nach den Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen, konkreten Vorgehensweisen sowie nach den neuesten Erkenntnissen aus Theologie, Medizin und Rechtsprechung.
Konkrete Hilfestellung
Das Angebote des St. Jakobus Hospizes bezieht sich auf zwei Schwerpunkte: die Information zu Vorsorgemöglichkeiten in gesunden Tagen sowie die Selbstbestimmung in schwerer Krankheit.
Im Rahmen der ambulanten Hospiz- und Palliativdienste wirkt das Hospizteam darauf hin, dass die Behandlungsnotwendigkeiten in der schweren Erkrankung sowie in der Finalphase mit dem Patientenwillen in Einklang sind. Dies geschieht im Rahmen einer vorausschauenden Notfall- und Behandlungsplanung zur Krisenprävention, zur Behandlungssicherheit und zur Sicherstellung des Selbstbestimmungsrechtes.
Das Informations- und Beratungskonzept zur Vorsorge und Selbstbestimmung bis zum Lebensende umfasst Fachvorträge, Informationsveranstaltungen und Einzelberatungen auf der Grundlage eines Gesprächsleitfadens mit allen relevanten Aspekten der vorausschauenden Willensbekundung.
Nach telefonischer Anmeldung können sich Einzelpersonen über die verschiedenen Bereiche der Vorsorgemaßnahmen informieren, z.B. über Vorsorgemöglichkeiten, Vertrauensperson, Hinterlegung, Vorsorgenetz usw.