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Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. Die fünf Leitsätze der Charta formulieren Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch.
Seit Beginn des Charta-Prozesses im Jahr 2008 haben rund 200 Expertinnen und Experten aus 50 gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevanten Organisationen und Institutionen – organisiert in Arbeitsgruppen und am Runden Tisch – im intensiven Dialog an der Entstehung der Charta mitgewirkt.
Der Runde Tisch ist das Entscheidungsgremium zur Charta.
Seit Veröffentlichung der Charta im September 2010 ist es gelungen, viele weitere Akteure in den Prozess einzubeziehen, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den existentiellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer zu fördern und die Ziele der Charta stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.
Über 13.000 Organisationen und Einzelpersonen – darunter auch zahlreiche Politiker aller Ebenen – haben sich mit ihrer Unterschrift für die Charta und ihre weitere Umsetzung eingesetzt.

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