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Die ehrenamtliche Hospiztätigkeit erfolgt freiwillig auf der Grundlage einer zwischem dem Hospiz und der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter getroffenen Vereinbarung. Sie kann ohne Angaben von Gründen jederzeit beendet werden. Die Einsätze werden durch die hauptamtlichen Hospizfachkräfte koordiniert, die den ehrenamtlichen Hospizkräften beratend und begleitend zur Seite stehen. Als Mitarbeiter des St. Jakobus Hospizes sind die ehrenamtlich Tätigen für die Zeit ihres Engagements  versichert. Eine Vergütung widerspricht dem Sinn des Ehrenamtes und der damit verbundenen Zeitspende, notwendige Auslagen werden jedoch ersetzt.

Konkrete Einsätze werden von den hauptamtlichen Hospizfachkräften vorbereitet und erfolgen nach den organisatorischen und zeitlichen Möglichkeiten der jeweiligen Mitarbeiter. Im Kern der Tätigkeit steht die unmittelbare Begleitung des Schwerkranken in seiner häuslichen Umgebung. Je nach den Bedürfnissen der Schwerkranken geht es um Besorgungen, Aktivitäten wie Vorlesen, Musizieren oder Schachspielen, Sitzwachen, Gespräche sowie um alles, was Angehörige entlastet und unterstützt. Die Begleitung der Angehörigen kann auch nach dem Tod eines Hospizpatienten fortgesetzt werden als Trauerbegleitung. Welche Hilfe auch immer im Einzelfall gebraucht wird, ehrenamtliche Hospizkräfte sind da und halten aus: Sie sind ein wichtiges Stück Verlässlichkeit und Normalität in einer Situation, die für viele Betroffene alles andere als normal ist.

Das St Jakobus Hospiz setzt ausschließlich befähigte Personen zur ehrenamtlichen Begleitung von Kranken und ihren Angehörigen ein. Dazu gehört:

  • Die den Grundsätzen der Hospizbewegung entsprechende respektvolle Haltung gegenüber Schwerkranken und ihren Zugehörigen.
  • Die Teilnahme an einem qualifizierenden Befähigungsseminar.
  • Die Bereitschaft, sich selbst mit seiner Rolle als Helfende/r auseinanderzusetzen.
  • Sich tätigkeitsbegleitend fortzubilden.
  • Die Akzeptanz der formellen Bedingungen ehrenamtlicher Hospizarbeit wie z.B. Datenschutz, Schweigepflicht, Kostenerstattung, Teilnahme an Fallbesprechungen oder Supervision.

Anfragen zur Ehrenamtlichen Hospizarbeit:

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