Vorsorge und Selbstbestimmung bis zum Lebensende

Ein wesentliches Anliegen der Hospizarbeit ist die Auseinandersetzung über das Ende des Lebens, das Sterben und den Tod. In dem sich immer mehr Menschen und Institutionen mit diesen Fragen beschäftigen, wird zunehmend ein Problemkreis deutlich, der weit über die gedankliche Auseinandersetzung hinausgeht: Aus dem Bewusstsein der eigenen Endlichkeit einerseits und dem Entwicklungsstand der modernen kurativen wie palliativen Medizin andererseits stellt sich die Aufgabe, mit Verfügungen und Vollmachten sicherzustellen, dass diejenige Behandlung und Betreuung, die für das eigene Sterben gewünscht und gewollt werden, zu gegebener Zeit auch wirklich sichergestellt werden.

Im Alltag unserer ambulanten Hospizeinrichtung häufen sich die Anfragen nach Formularen von Patientenverfügungen, nach detaillierten Informationen oder nach konkreter Beratung für das Abfassen individueller Verfügungen oder Vollmachten. Auch in der Pflege und Begleitung sterbender Menschen werden zunehmend diese Fragen gestellt: Auf der Seite der Sterbenden und ihren Familien, wenn z.B. für den Bedarfsfall die Behandlung in einer Palliativstation oder die ausreichende Schmerztherapie zuhause sichergestellt werden soll; auf der Seite der Hospizkräfte mehren sich die Fragen nach den Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen, konkreten Vorgehensweisen sowie nach den neuesten Erkenntnissen aus Theologie, Medizin und Rechtsprechung.


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